Referenz
Naturbewusste Planung - Sicherungsmaßnahmen in sensiblen Schutzgebieten an der Albtalstrasse
Die Albtalstraße L154 ist eine historische und für den Landkreis Waldshut bedeutsame Straße. Sie verläuft zwischen Albbruck-Hohenfels und Tiefensteiner Brücke auf einer Länge von ca. 2,5 km entlang des Tals der Hauensteiner Alb. Im Zuge des Straßenbaus (1954-1959) wurden fünf Tunnelbauwerke hergestellt und die Felswände im restlichen Streckenverlauf künstlich profiliert, weshalb die Straße bergseitig von schroffen, zum Teil hoch aufragenden Felsböschungen begrenzt wird. Nach einer Vielzahl von Steinschlägen und Felssturzereignissen wurde die Landesstraße aufgrund des hohen Gefährdungspotentials ab 2015 gesperrt. Für die Wiedereröffnung der Albtalstraße müssen umfangreiche Sicherungsmaßnahmen gegen Steinschlag und Felssturz durchgeführt werden.
Wir unterstützen das Land Baden-Württemberg als Straßenbaulastträger vertreten durch das Landratsamt Waldshut seit 2024 bei der technischen Planung der Sicherungsmaßnahmen (Entwurfsplanung bis Baubegleitung) und waren parallel auch mit der Überarbeitung der naturschutzfachlichen Genehmigungsunterlagen beauftragt. Mit dem von uns aufgestellten und optimierten Planungsentwurf, sollte die Felssicherung kostengünstiger, umweltverträglicher und mit einem geringeren Verfahrensaufwand, als die bisherigen Entwürfe es vorgegeben haben, realisiert werden.
Die Albtalstraße verläuft durch ein naturschutzfachlich sehr bedeutendes Gebiet, weshalb neben einer geotechnischen Begutachtung auch umfangreiche naturschutzfachliche Untersuchungen durchgeführt wurden. Im Rahmen der Genehmigungsplanung waren mit einem FFH- und einem Vogelschutzgebiet vor allem zwei Natura-2000-Gebiete zu berücksichtigen. Zudem betrifft das Vorhaben ein Landschaftsschutzgebiet, einen Naturpark und ein Biosphärengebiet. Landesweit bedeutend sind z. B. die Moos- und Flechtenvorkommen. Aus diesen Gründen haben wir vom KC Natur- und Bodenschutz und vom KC Felsbau gemeinsam das Vorhaben so gestaltet, dass der Eingriff in die Lebensräume so gering wie möglich ausfallen wird. Zusätzlich wurden Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung bauzeitlicher Auswirkungen auf die Flora und Fauna konzipiert. Für die nicht vermeidbaren verbliebenen Beeinträchtigungen wurde in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden die Kompensation ausgearbeitet und festgelegt.
In mehreren Terminen und Abstimmungsrunden haben das Verkehrs-
ministerium, das Regierungspräsidium, die Bürgerinitiativen und Umweltverbände sowie wir als Planer gemeinsam einen Weg gefunden, dass dieses Projekt nach 10-jähriger Straßensperrung umgesetzt werden kann. Am 11. Oktober 2025 fand der offizielle Spatenstich mit Vertretern von Politik, Verwaltung, Verbänden und Bürgerinitiativen statt, nachdem bereits Ende September mit den Felssicherungsmaßnahmen begonnen wurde.
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